AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der:
RH-Verpackungstechnik & Recyclingprodukte GmbH, genannt RH GmbH, Auftragnehmer
Aschaffenburgerstr. 62
64832 Babenhausen
Geschäftsführer: Ralf Hartmann
Ust.Ident.Nr.: DE 132078998
für den Bereich: LEDmyLight vollelektronische Wandtafeln (Display, Monitor, Videoboard)

Stand 01.02.2022 Version 1.3

Allgemeines
§1 Gegenstand der AGB sind Verträge mit der RH GmbH oder deren Subunternehmen für
die Produktion, Schaltung, Ausstrahlung von Werbung auf vollelektronischen Wandtafeln
(Display, Monitor, Videoboard).
§1.1 Für die persönliche Beratung und Auftragsannahme vor Ort, werden von uns u. a.
freie Werbeberater (FWB) eingesetzt, mit dem Ziel, eine sorgfältige Planung zu
gewährleisten.
§1.2 Entgegenstehende AGB vom Auftraggeber werden nicht anerkannt, es sei denn es
gibt eine schriftliche Vereinbarung.

Vertragserfüllung
§2 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend bis zur ordentlichen Bestätigung als
Fax, Mail, Buchung, oder durch Freischalten der Werbung an einer vereinbarten
Wandtafel (Display, Monitor, Videoboard).
§2.1 Werbeaufträge über Dritte (Agentur) bedarf einer Genehmigung die uns in
schriftlicher Form des Werbetreibenden vorliegen muß. Beispiel: Agentur „A“ erhält einen
Auftrag von seinem Kunden „K“. Wir benötigen die Freigabe von „K“, daß „A“ General
Vollmacht incl. Urheberrecht der Genehmigungen hat, um deren Werbung im Auftrag zu
platzieren.

Durchführung
§3 Die Schaltzeiten und Positionierungen im Ablauf werden vom Auftragnehmer bestimmt.
Der Auftraggeber hat keinen Einfuß auf den Ablauf des Programms, außer dies wurde fest vereinbart.
§3.1 Exklusivschaltungen von Produkten oder Information müssen schriftlich vereinbart werden.
§3.2 Leistungen durch Dritte kann der Auftragnehmer erteilen, wenn diese nicht im
Gegeninteresse des Auftraggebers stehen.
§3.3 Die generelle Schaltzeit, auch Arbeitszeit genannt ist von uns umweltgerecht
geregelt und beläuft sich täglich zwischen 6:00 Uhr-22:00 Uhr.

Werbeunterlagen
§4 Der Auftragnehmer ist nicht standardmäßig der Hersteller von Werbemittel. Daher ist die Haftung der Grundbildqualität ausgeschlossen. Eine Prüfung der Werbemittel sollten 5 Arbeitstage vor der Schaltung erfolgen.
§4.1 Über die verarbeitbaren Formate muß sich der Auftraggeber vorab informieren. Sollte sich durch falsche Formate der Schalttermin verzögern, bleibt der Vertrag dennoch aktiv. Der Auftraggeber ist zur Zahlung verpflichtet, auch wenn in diesem Zeitraum keine Werbeausstrahlung umsetzbar war. Für eventuelle Schäden die dadurch entstanden sind ist der Auftragnehmer nicht haftbar.
§4.2 Die überreichten Werbeunterlagen vom Auftraggeber können nicht in der Bildqualität eins zu eins wie aus einer Vorlage, sei es als Datei, oder in Papier ausgestrahlt werden, da z. B. das Display kein gewohnter hochauflösender Bildschirm (HD Fernseher) darstellt. Eine Probeschaltung zum eventuellen Selbstkostenpreis wäre eine geeignete Maßnahme.
§4.3 Werbung und Verbreitung unterliegen dem Urheberrecht siehe §2.1. Auftraggeber
und deren eigene Werbeproduktion zur Veröffentlichung gilt als genehmigt, wenn ein
Auftrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erteilt wurde. Alle Ansprüche Dritter sind für den Auftragnehmer kostenfrei.
§4.4 Der Auftragnehmer, sowie auch der Werbende, stellen für die Dauer des
Geschäftsverhältnisses alle erforderlichen Mittel (Lizenzen) kostenlos zur Verfügung.
§4.5 Der Auftraggeber sowie der Werbetreibende willigen ein, deren geschaltete Werbung als Referenz für andere Kunden zu nutzen. Ist dies nicht gewünscht, muß dies als schriftliche Willenserklärung umgehend angezeigt werden.

Preise & Rechnungsstellung auch als Dauermietvertrag (Display, Monitor, Videoboard)
§5 Es gelten die Listenpreise als vereinbart, es sei denn Sonderkonditionen werden
schriftlich dokumentiert. Alle Preise sind € zzgl. der ges. MwSt.
Bei einem Dauermietvertrag wird beim Firmenlastschriftverfahren die Rechnung einmalig gestellt, sie erneuert sich nur bei einer Vertragsänderung.
§5.1 Kürzungen der Rechnung zu §4.2 sind unzulässig.
§5.2 Die erteilte Firmenbanklastschrift vom Auftraggeber wird ab dem Tag der ersten
Ausstrahlung genutzt und wiederholt sich alle 30 Tage. Eine Vorankündigung gibt es nicht, die Kontendeckung muß vorhanden sein und geplatzte Einzüge werden dem Auftraggeber zzgl. einer Bearbeitungsgebühr berechnet.
§5.3 Liegt keine Firmenbanklastschrift vor, ist die Zahlung spätestens 2 Tage vor der Werbeveröffentlichung zu begleichen.
§5.4 Für die Zustellung der Rechnung ist ausschließlich der Versand per eMail mit Anhang als .pdf vorgesehen und kommt über unser eMail Konto: eRechnung@LEDmyLight.de
Falls keine eMail Adresse vorhanden ist, oder diese nicht regelmäßig geprüft werden
kann, ist der Mehraufwand gegen einen Aufpreis postalisch möglich.
§5.5 Der Wiedergabenachweis wird elektronisch geführt und kann am 1. eines neuen
Monats auf Wunsch per Mail versendet werden. Abgerechnet werden nur 30 Kalendertage
im Monat, vergleichbar nach dem Bankenprinzip, d. h. der Februar wird genauso
behandelt wie alle anderen Monate. So bekommt der Auftraggeber bei einem
Dauervertrag mehrere Tage geschenkt.

Zahlungsverzug
§6 Bei Nichtzahlung kann der Auftragnehmer die Werbefreischaltung blockieren. Ein
Schadensanspruch vom Auftraggeber besteht nicht. Der Auftragnehmer ist von seiner
Leistung befreit. Die Zahlungsverpflichtung bleibt trotzdem bestehen da der gewünschte Werbezeitraum freigehalten wurde.
§6.2 Weitere Ansprüche der Geltendmachung von Zahlungsverzug bleibt dem
Auftragnehmer vorbehalten.

Haftung
§7 Bei vorsätzlich, oder grob fahrlässige Vertragsverletzungen als Auftragnehmer und
eventuelle Vertreter nach dem Prinzip ges. Vorschriften, betrifft die Schadenshaftung nur auf den vorhersehbaren klaren eingetretenen Schaden als begrenzt.
§7.1 Die Haftung für mittelbare und Folgeschäden auch an Dritte sind vom Auftragnehmer ausgeschlossen, es sei denn eine schriftlich Vereinbarung ist vorhanden.
§7.2 Unberührt davon bleiben die Produkthaftung, schuldhafter Verletzung, des Lebens, der Gesundheit von Personen.
§7.3 Kostenlose Ausstrahlung von Werbung, oder Information sind von jeglicher Haftung ausgeschlossen.
§7.4 Verzögerungen, oder nicht erfüllen der Schaltung durch höhere Gewalt, z. B.
Stromausfall, Internetausfall, Vandalismus, etc. Dinge die vorab der Auftragsannahme
nicht vorhersehbar waren, können beide Parteien von dem Auftrag mit sofortiger Wirkung zurücktreten. Passieren diese Vorfälle während eines laufenden Prozesses, ist der Auftragnehmer stets bemüht den Mangel schnellst möglich zu beseitigen. Der
Auftraggeber erhält eine Gutschrift, Rückzahlung, oder Ersatzausstrahlung seiner
Werbung. Die Haftung des Auftragnehmers für weitere Schäden des Auftraggebers oder
seines beauftragten Dritten sind ausgeschlossen.
§7.5 Kurzzeitige Ausfälle durch Wartungsarbeiten in geringem Umfang werden durch
verlängerte Ausstrahlung der Werbung kompensiert, als Beispiel um einen Tag kostenlos verlängert.

Datenschutz
§8 Der Auftragnehmer behandelt die vom Auftraggeber gestellten Daten mit Sorgfalt.
§8.1 Die Daten werden elektronisch und mechanisch nach bestem Wissen geschützt.
§8.2 Eine Weitergabe oder Verkauf an Betriebsfremde Unternehmen ist ausgeschlossen.
Die Daten sind ausschließlich Projekt bezogen und können nach Vertragsende auf
Wunsch des Auftraggebers sofort gelöscht werden, jedoch spätestens nach 12 Monaten
Inaktivität geschieht dies automatisch. Daten für das Finanzamt bleiben davon unberührt.
§8.3 Alle Daten werden über eMail Verkehr abgewickelt, d. h., jeder kann die Daten lesen, da diese in Klartext übertragen werden. Möchte der Auftraggeber dies ausdrücklich nicht, wäre eine verschlüsselte Variante jeder Zeit möglich.
§8.4 Speicherung gesetzliche Daten 10 Jahre. Speicherung Schriftverkehr und
Auswertungen 6 Jahre. Danach werden die Daten unwiederbringlich gelöscht.
§8.5 Wir arbeiten als Plattform mit aktuellen Microsoft Produkten. Einsehbar unter
https://privacy.microsoft.com/de-de/privacy .
§8.6 Andere aufgesetzte Software kann bei Interesse gerne nachgefragt werden.
§8.7 Datensicherheit wird durch einen aktiven und tägl. 2 mal aktualisierten Virenschutz, sowie Spiegelung und kopieren der Daten auf externe gesicherte Festplatten erreicht. Die Ablage erfolgt in einem dezentralen Datensafe.

Kündigungsrecht
§9 Der Auftraggeber hat jeder Zeit ein sofortiges Kündigungsrecht nach einer Vertragslaufzeit von 30 Tagen. Die Kündigung kann formlos schriftlich erfolgen unter: eKuendigung@LEDmyLight.de Der Eingang wird von uns bestätigt. Es werden keine
Angaben von Gründen verlangt und das Firmenlastschriftverfahren sofort eingestellt.
Bezahlte Werbung wird weiterhin angezeigt. Eine Restgeldrückforderung ist nicht möglich.
§9.1 Gerät der Auftraggeber nach 2 Mahnungen in Verzug, kann der Auftragnehmer
fristlos kündigen.
§9.2 Der Auftragnehmer prüft die Werbung nach:
Anstößigkeit, politisch motiviert, gegen Gesetze, Bestimmungen, oder der guten
Sitten verstößt. Sind diese Kriterien in unseren Augen erfüllt, ist dies eine fristlose Kündigung, welche nicht ausgesprochen werden muß. Schadensersatz ist nicht
möglich.
§9.3 Das Recht von Auftraggeber, sowie Auftragnehmer zur Kündigung aus anderen
wichtigen Gründen bleibt erhalten.

Sonstiges
§10 Sollten bei dieser AGB einzelne Anwendungen oder Bestimmungen, teils oder ins
gesamt unwirksam, oder nicht anwendbar sein, wird die Wirksamkeit der restlichen
Bestandteile nicht berührt. Es wird gewünscht, daß an diesen Stellen, wirtschaftlich
sinnvolle Alternativen vorgeschlagen werden, die beider Parteien entsprechen.
§10.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
§10.2 Gerichtsstand ist D-64283 Darmstadt, Mathildenplatz 15